Eine in Louisiana ansässige Filmproduktionsfirma, Stellarblade, verklagt Sony und Shift Up, die Macher des PS5-Spiels Stellar Blade, wegen angeblicher Markenverletzung. Die Klage, die Anfang dieses Monats bei einem Gericht in Louisiana eingereicht wurde, behauptet, dass der Titel des Spiels das Geschäft von Stellarblade schädigt und seine Online-Sichtbarkeit beeinträchtigt.
Stellarblade, im Besitz von Griffith Chambers Mehaffey, ist auf Werbespots, Dokumentationen, Musikvideos und Independentfilme spezialisiert. Mehaffey argumentiert, dass die Ähnlichkeit zwischen den Namen, einschließlich des stilisierten „S“, Verwirrung stifte und potenzielle Kunden daran hindere, sein Unternehmen online zu finden. Er ließ die Marke „Stellarblade“ im Juni 2023 registrieren, nachdem er im darauffolgenden Monat eine Unterlassungserklärung an Shift Up geschickt hatte. Er behauptet, seit 2006 unter dem Namen Stellarblade zu firmieren und die Domain stellarblade.com zu besitzen.
Die Klage zielt auf Schadensersatz, Anwaltskosten und eine einstweilige Verfügung ab, die die weitere Verwendung von „Stellar Blade“ oder ähnlichen Varianten verhindert. Mehaffey fordert außerdem die Vernichtung aller Marketingmaterialien von Stellar Blade. Sein Anwalt behauptet, dass Sony und Shift Up sich der etablierten Rechte von Mehaffey bewusst waren, bevor sie den ähnlichen Namen für ihr Spiel annahmen, das vor seiner Umbenennung im Jahr 2022 ursprünglich als „Project Eve“ bekannt war. Berichten zufolge hat Shift Up im Januar 2023 die Marke „Stellar Blade“ registriert.
Das Rechtsteam von Mehaffey betont die langjährige Nutzung des Namens und der Domain Stellarblade und hebt den Einfluss der überlegenen Online-Präsenz des Spiels auf die geschäftliche Sichtbarkeit seines Mandanten hervor. Sie argumentieren, dass die Handlungen der Angeklagten praktisch ein Monopol auf Suchergebnisse für „Stellarblade“ geschaffen hätten, was Mehaffeys Lebensunterhalt geschädigt habe. Die Klage points weist auch auf die rückwirkende Natur von Markenrechten hin, was darauf hindeutet, dass Mehaffeys frühere Nutzung, auch wenn Shift Up ihre Marke früher registriert hat, immer noch eine rechtliche Grundlage für den Anspruch darstellen könnte. Der Rechtsstreit verdeutlicht die Komplexität von Markenstreitigkeiten, insbesondere wenn es um ähnliche Namen und erhebliche Unterschiede in der Größe und Reichweite der beteiligten Unternehmen geht.