Capcom hat den Vortrag zur Spieloptimierung von Monster Hunter Wilds auf der CEDEC 2025 aufgrund von Belästigungsbedenken abgesagt. Erfahren Sie mehr über die Entscheidung des Unternehmens und deren offizielle Reaktion auf die anhaltende Situation.
Belästigungsbedenken im Zusammenhang mit Monster Hunter Wilds
Optimierungssession auf der CEDEC 2025 abgesagt
Das Entwicklungsteam von Monster Hunter Wilds sollte an der kommenden Computer Entertainment Developers Conference 2025 (CEDEC 2025) in Yokohama, Japan, einen Vortrag zur Spieloptimierung halten. Capcom hat die Präsentation jedoch aufgrund anhaltender Belästigungen gegenüber dem Studio abgesagt. Laut einem Bericht vom Automaton vom 7. Juli hat das Unternehmen den Vortrag offiziell storniert, ohne spezifische Gründe bekannt zu geben.
Der geplante Vortrag mit dem Titel „Monster Hunter Wilds läuft reibungslos! Alles, was Sie über Optimierung wissen müssen“ hätte Techniken zur Sicherstellung einer stabilen Leistung und zum Erreichen höherer Bildraten behandelt. Zu den wichtigsten Diskussionspunkten gehörten das Management der CPU- und GPU-Auslastung sowie die Optimierung des Speicherverbrauchs.
Capcom hat die Session wahrscheinlich abgesagt, um weitere Vorfälle im Internet zu verhindern, da die Belästigungen hauptsächlich aus Kritik an den Optimierungsproblemen des Spiels resultieren.
Anhaltende Online-Belästigung wegen Leistungsprobleme
Seit der Veröffentlichung des Spiels äußern Spieler durchweg Bedenken hinsichtlich der Optimierung, insbesondere für die PC-Version. Das aktuelle Feedback der Spieler ist nach dem „Überwiegend negativen“ Bewertungstatus auf Steam, den Capcom offiziell bestätigt hat, zunehmend aggressiver geworden.
In einem Twitter-(X)-Beitrag vom 4. Juli skizzierte Capcom seine Pläne zur Behebung von Stabilitätsproblemen basierend auf dem Feedback der Spieler. Zu diesen Maßnahmen gehören die Korrektur von Fehlern, die in Titel-Update 2 eingeführt wurden, die Reduzierung der CPU- und VRAM-Nutzung sowie die Implementierung verschiedener Stabilitätsoptimierungen.
Darüber hinaus ging das Unternehmen auf die Belästigungsbedenken durch eine offizielle Website-Erklärung am 4. Juli ein. Capcom betonte sein Engagement, Kundenfeedback zu schätzen und seine Spiele kontinuierlich zu verbessern. Allerdings wies es auf zunehmende Fälle von Drohungen, Beleidigungen und Belästigungen in verschiedenen Bewertungsplattformen und sozialen Medien hin.
Als Reaktion darauf hat das Unternehmen seine „Richtlinien zur Bearbeitung von Kundenbelästigungen“ aktiviert. Capcom erklärte: „Gemäß dem ‚Unternehmenshandbuch für Kundenbelästigungsmaßnahmen‘ des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt behalten wir uns das Recht vor, die Unterstützung oder Dienstleistungen zu verweigern, wenn das Verhalten die gesellschaftlich akzeptablen Grenzen überschreitet.“
Das Unternehmen warnte weiterhin, dass schwere Fälle zu rechtlichen Schritten und Strafverfahren führen könnten. Zu den verbotenen Verhaltensweisen gehören Beleidigungen, Verleumdung, persönliche Angriffe, Beschimpfungen, Drohungen mit Gewalt, Androhungen von Geschäftsstörungen sowie anderes unannehmbares Verhalten.
Neben diesen Schutzmaßnahmen bleibt Capcom der Verbesserung von Monster Hunter Wilds durch regelmäßige Updates verpflichtet. Während der Hauptversammlung am 7. Juli brachten Aktionäre Bedenken hinsichtlich des „unzureichenden Inhaltsumfangs und der Optimierungsprobleme“ bei jüngeren Spielveröffentlichungen zum Ausdruck.
Capcom versicherte den Aktionären, dass die Entwicklungsteams Benutzerbewertungen und Feedback sorgfältig analysieren. Das Unternehmen erklärte: „Wir sind bestrebt, die Zufriedenheit der Nutzer durch zukünftige Updates zu steigern und werden weiterhin geeignete Maßnahmen ergreifen.“
Trotzdem könnte Monster Hunter Wilds, das bis heute das am schnellsten verkaufte Spiel von Capcom ist, aufgrund seiner aktuellen Herausforderungen seine langfristigen Erfolge beeinträchtigen. Monster Hunter Wilds ist für PlayStation 5, Xbox Series X|S und PC verfügbar. Für die neuesten Updates zu Monster Hunter Wilds lesen Sie bitte unseren entsprechenden Artikel unten.