Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU trotz Beschränkungen in der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) legal heruntergeladene Spiele und Software weiterverkaufen können. Diese Entscheidung ergibt sich aus einem rechtlichen Streit zwischen Ussoft und Oracle, wodurch das Prinzip der Urheberrechtserschöpfung klargestellt wird.

Urheberrecht und Wiederverkaufsrechte:
Das Urteil des Gerichts konzentriert sich auf das Prinzip der Erschöpfung der Verteilungsrechte. Sobald ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft, die unbegrenzte Nutzungsrechte gewährt, wird das Vertriebsrecht als erschöpft angesehen und ermöglicht den Wiederverkauf. Dies gilt für Spiele, die auf Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games gekauft wurden. Der ursprüngliche Käufer kann den Lizenz verkaufen und es einem neuen Käufer ermöglicht, das Spiel herunterzuladen. In der Entscheidung wird ausdrücklich angegeben, dass der Urheberrechtsinhaber auch dann, wenn die Lizenzvereinbarung eine weitere Übertragung verbietet, keinen Wiederverkauf verhindern kann.

Die praktische Anwendung umfasst den ursprünglichen Käufer, der den Lizenzcode des Spiels überträgt und beim Wiederverkauf den Zugriff verliert. Das Fehlen eines formellen Wiederverkaufsmarktes schafft jedoch Komplexität. Beispielsweise bleibt die Registrierung beim ursprünglichen Kontoinhaber auch bei physischen Kopien.
Einschränkungen beim Wiederverkauf:
Der Verkäufer kann das Spiel nach dem Wiederverkauf nicht fortsetzen. Das Gericht betonte, dass der ursprüngliche Käufer seine heruntergeladene Kopie vor dem Wiederverkauf unbrauchbar machen muss, um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden.

Reproduktionsrechte:
Während das Vertriebsrecht beim Verkauf erschöpft ist, bleibt das Fortpflanzungsrecht bestehen. Es beschränkt sich jedoch auf die erforderlichen Reproduktionen für den beabsichtigten Zweck des gesetzlichen Benutzers. Dadurch kann der neue Käufer das Spiel herunterladen.

Backup -Kopien:
Wichtig ist, dass das Gericht klargestellt hat, dass Backup -Kopien nicht weiterverkauft werden können. Dies entspricht einem früheren CJEU -Urteil in areksandrs ranks & jurijs vasilevics gegen microsoft corp .

Zusammenfassend lässt sich die EU -Verbraucher zum Wiederverkauf von Spielen vergeben, aber mit Einschränkungen hinsichtlich der fortgesetzten Nutzung des Verkäufers und dem Verbot der Weiterverkauf von Backup -Kopien. Die praktische Umsetzung dieser Entscheidung bleibt abzuwarten.